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Ausbildung zum Einsatztaucher*in Stufe 1

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Einsatztaucher der Stufe 1 sind:

Nachweis zu Beginn der Ausbildung

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002
  • Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (DSTA) (161)

Nachweis zur Prüfung

  • Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß bundeseinheitlicher Ausbildungsvorschrift DLRG-Einsatztaucher Stufe 1 (612)
    Diese Ausbildung kann auch in getrennten Modulen erfolgen.
  • Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Aufbaumodul Schwimmen in fließenden Gewässern (403)

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Dann bewirb dich mit einer E-Mail an tauchen(at)og-braunschweig.dlrg.de

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